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Die Aufgaben eines Ausschusses
Eine Reihe von Aufgaben können im Kirchenvorstand nur beschlossen
werden, wenn sie sachgerecht vorberaten worden sind. Vorberatungen
erfordern oft einen hohen Zeitaufwand und spezielle Kenntnisse
und Erfahrungen. Die Sitzungen des Gesamtkirchenvorstandes
sind für solche Beratungen nicht immer geeignet. Hier ist
es sinnvoll, Ausschüsse einzurichten. Ausschüsse bearbeiten
bestimmte sachlich oder örtlich abgegrenzte Aufgaben.
Der Kirchenmusikausschuss
Die Gemeinde Jesu Christi lobt und bezeugt Gott auch durch
Singen und Musizieren. Ein Kirchenmusikausschuss unterstützt
die Gemeinde in diesem Dienst. Insbesondere den Kirchenvorstand,
die einzelnen Gemeindegruppen, den kirchenmusikalischen
Dienst sowie den Gemeindepfarrdienst. Jahresprogramm Der
Ausschuss erstellt den Entwurf eines Jahresprogramms mit
Kostenrahmen für alle kirchenmusikalischen Gruppen.
Beratung über Arbeits- und Finanzmittel
Der Ausschuss wirkt bei der Antragstellung des Kirchenmusikers
über Arbeits- und Finanzmittel der kirchenmusikalischen
Arbeit mit. Er bereitet die Beschlussfassung des Kirchenvorstandes
über die Einstellung der beantragten Arbeits- und Finanzmittel
in den Haushaltsplan der Kirchengemeinde vor.
Klärung von Konflikten
Der Ausschuss tätig zur Klärung von Problemen, Konflikten,
Störungen und Fragestellungen, die den kirchenmusikalischen
Bereich betreffen.
Konstituierung
Am 15. September 2001 bildete der Kirchenvorstand für diesen
Dienst in der Kirchengemeinde Armsheim einen Kirchenmusikausschuss.
Zur ersten Vorsitzenden wurde auf Vorschlag des Ausschusses
Frau Marion Thielmann bestimmt. Die erste Amtszeit des Ausschusses
endet am 15. September 2003.
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