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Evangelische Kirchengemeinde Armsheim

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Tür steht offen, treten Sie ein...

Kircheneintritt

 

Bild von Uwe Appold, Unewatt,

aus dem Zyklus: Ton - Wort - Farbe";

Acryl auf Karton, 34x34, 2001-2002

 

Wiedereintritt
Vor einigen Jahren sind Sie aus der Kirche ausgetreten. Sie hatten damals Ihre Gründe. Jetzt ist bei Ihnen nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund bestimmter Lebenserfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Darüber freuen wir uns sehr. Sie werden bei uns offene Türen finden.


Was müssen Sie tun?
Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Pfarrer in Verbindung. Vereinbaren Sie ein Gespräch. So können Sie gemeinsam die zum Wiedereintritt notwendigen Schritte besprechen. Soweit es Ihnen möglich ist, bringen Sie zum Gesprächstermin bitte Ihren Taufschein und Ihre Austrittserklärung mit.


Der Eintritt
Zum Abschluss dieses Gesprächs erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Sie erhalten eine Urkunde mit Unterschrift und dem kirchlichen Siegel. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr tun das stellvertretend die Erziehungsberechtigten. Mit der Bestätigung des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.


Andacht und Gottesdienstbesuch

Damit die Aufnahme kein bloßer Verwaltungsakt, sondern ein bewusster Neuanfang in Ihrer Kirchengemeinde ist, bieten wir Ihnen in der Evangelischen Kirchengemeinde Armsheim an, dass die Aufnahme im Rahmen einer kleinen Andacht im Beisein von zwei Kirchenvorstehern stattfindet. Wenn sie möchten nehmen Sie im Anschluss an einem Abendmahlsgottesdienst der Gemeinde teil. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen.


Eintritt durch Taufe

Wenn Sie bisher noch keiner Kirche angehörten und auch noch nicht getauft sind geschieht der Eintritt in die Kirche durch Ihre Taufe. Einer solchen Taufe gehen Gespräche über den Glauben voraus. Vereinbaren Sie mit Ihrem Pfarrer ein Informationsgespräch.


Übertritt
Sie möchten nicht mehr Ihrer bisherigen Kirchengemeinschaft, sondern der evangelischen Kirche angehören. Vereinbaren Sie auch hier ein Gespräch mit Ihrem Pfarrer. Wenn Sie bereits stiftungsgemäß (keine Taufe durch ein Sekte) getauft wurden, werden Sie nicht noch einmal getauft.