
...ist das von den Gemeindegliedern
gewählte Leitungsorgan der Kirchengemeinden. Nicht
die Pfarrer leiten die Gemeinden, sondern der Kirchenvorstand.
Pfarrer gehören dem Leitungsgremium zwar "kraft
Amtes" automatisch an, haben dort aber nur eine Stimme
wie alle anderen Mitglieder auch.
Der
Kirchenvorstand sorgt dafür, dass Gottesdienste gehalten,
Unterricht erteilt, Menschen getauft, konfirmiert kirchlich
getraut und bestattet werden.
Darüber hinaus fördert und begleitet er die Gruppen
und Kreise in der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand ist Arbeitgeber
und Dienstherr aller Mitarbeiter der Gemeinde. Er sucht
geeignete Gemeindeglieder zu ehrenamtlicher Mitarbeit. Er
hat ein Entscheidungs- und Mitwirkungsrecht bei der Besetzung
der gemeindlichen Pfarrstellen.
Diakonie auf gemeindlicher Ebene wie Krankenpflege, Haus-
und Krankenbesuche, Haussammlungen gehören zu seinen
Aufgaben.
Ebenso durch Aktionen, Räume und Angebote die jungen
und alten Menschen in der Gemeinde anzusprechen.
Durch eine weitgehende finanzielle
Eigenverantwortung der Gemeinde muss der Kirchenvorstand
besonders umsichtig mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln "wirtschaften".
Er muss einen jährlichen Haushaltsplan aufstellen und
vorausschauend Schwerpunkte setzen, die den aktuellen Bedürfnissen
der Gemeinde entsprechen (z. B. Bauvorhaben, Renovation
der Orgel, Besetzung einer Mitarbeiterstelle).
Die Verwaltung von Gebäuden, die Verpachtung von Grundstücken,
die Erhebung und Verwaltung von Kollekten fallen ebenso
in die Zuständigkeit des Kirchenvorstandes.
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